Die COVID-19 Situation ist im Moment sehr dynamisch. Anordnungen und Weisungen der staatlichen und kantonalen Behörden (inkl. Kantonsarzt) werden laufend verändert. Dies bedingt für alle eine grosse Flexibilität.
Wir setzen alles daran, dass die notwendigen Massnahmen für unsere Bewohnerinnen und Bewohner, für Mitarbeitende und Angestellte, aber auch für Angehörige, Besucherinnen und Besucher möglichst schnell und verträglich umgesetzt werden.
Unser Hauptaugenmerk liegt auf einer Minimierung des Ansteckungsrisikos. Schutz- und Hygienemassnahmen und eine ausgeweitete Maskenpflicht tragen dazu bei. Aber auch die Reduktion von Kontakten mit externen Personen gehören zu den notwendigen Massnahmen im Wohnheim- und Wärchstattbereich. Aus diesen Gründen wurden die Regeln für Besuche wieder leicht verschärft.
Hier finden Sie die momentan geltenden Regeln für Besuche im Wohnheim:
Besuche im Wohnheim sind nur nach vorgäniger Anmeldung möglich.
Es gelten die folgenden Besuchsregeln. Siehe unten.
Die detaillierten Informationen zur Besuchsregelung finden Sie in unserem Besuchskonzept.
Wir danken für Ihr Verständnis und für Ihre Unterstützung bei der Einhaltung der Massnahmen.
Weiterhin gelten die folgenden zusätzlichen Regeln: